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Pausen machen - aber richtig!

Was darf ich als Arbeitnehmer und was sollte ich als Arbeitgeber beachten?

Johannes Muck

Johannes ist bei TOPIX für die Online-Themen Website, Blog, Newsletter und SEA/SEO zuständig. Vor TOPIX betreute er bei einem Industrie-Unternehmen die Website und das CRM-System.

04.05.2020

Um Kosten zu senken, die Kundenorientierung zu optimieren oder einfach nur die Work-Life-Balance zu verbessern, bieten viele Arbeitgeber heutzutage flexible Arbeitszeitmodelle an. Bei allen Vorteilen bringt dies jedoch auch gewisse Herausforderungen mit sich. So müssen Arbeitgeber auf die korrekte Einhaltung und Erfassung der Arbeits- und Pausenzeiten achten. In diesem Zusammenhang hatten wir bereits über die Pflicht zur Zeiterfassung berichtet. Auf der anderen Seite müssen auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden (sprich die Arbeitskraft zu erhalten) und sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen zu können. Daher beschäftigen wir uns in diesem Beitrag damit, was „beim Pause machen“ erlaubt ist und was nicht.

Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben

Zunächst einmal die trockene Definition der Pausenregelung laut Arbeitszeitgesetz: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen (…) können in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Übersetzt heißt das:

  • Eine Pause muss nach spätestens sechs Arbeitsstunden erfolgen.
  • Die Pause muss mindestens 30 Minuten (oder zweimal 15) bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden sowie 45 Minuten bei neun Stunden dauern.
  • Eine Ausnahme gilt für Jugendliche, denn diese müssen nach spätestens viereinhalb Stunden eine Pausen von 30 Minuten und ab sechs Stunden eine Pause von 60 Minuten nehmen.
  • Pausen werden nicht als Arbeitszeit gezählt und damit auch nicht bezahlt.
  • Der einzelne Mitarbeiter ist nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet, die Pausenregelung einzuhalten und diese Erholungszeit zu nehmen.

 

Was müssen Arbeitnehmer konkret beachten?

Wie wir bereits im vorherigen Abschnitt festgestellt haben, wird der Rahmen für die Pausenregelung durch das Arbeitszeitgesetz vorgegeben. Dabei ist jedoch immer der Grundsatz zu beachten, dass der Arbeitnehmer eine Pause nehmen MUSS. Laut Gesetz ist es nicht möglich, einfach durchzuarbeiten und dafür dann am Ende des Arbeitstages früher zu gehen. Um dieser Praxis vorzubeugen, enthalten viele Zeiterfassungs- und Lohnabrechnungsprogramme eine Funktion, die anhand der Anwesenheitszeit die Pausen automatisch von der Arbeitszeit abzieht. Dadurch nehmen die Arbeitnehmer ihre Pausen freiwillig wahr, da ein Verzicht darauf sie schlechter stellen würde. TOPIX verfügt ebenfalls über solch einen automatischen Pausenabzug.

Übrigens: Die Regelung zur Pausenzeit gilt auch für die Arbeit im Home-Office. Auch hier sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine Pause zu nehmen.

 

Arbeits- und Pausenzeiten immer im Dialog klären

Arbeitgeber haben laut Arbeitszeitgesetz das sogenannte Direktionsrecht inne. Das bedeutet, dass Arbeitgeber die Lage und Dauer der Arbeits- und Pausenzeiten ihrer Arbeitnehmer innerhalb des gesetzlichen Rahmens bestimmen können. Sie tun jedoch gut daran, dieses Recht nicht einfach despotisch auszuüben, sondern mit Ihrer Belegschaft in den Dialog zu treten. So können beispielsweise die optimale Lage und Dauer der Pausen von Abteilung zu Abteilung oder sogar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich sein. Idealerweise findet sich ein guter Kompromiss, der sowohl Rücksicht auf die betrieblichen Abläufe als auch auf die Wünsche der Beschäftigten nimmt. Per Direktionsrecht dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern übrigens nicht vorschreiben, wo oder wie die Pausen zu verbringen sind.

Als praktisches Beispiel: Die Dauer der Pause sollte mindestens für einen Besuch in der Kantine reichen. Oder wenn Arbeitnehmer für das Mittagessen das Firmengelände verlassen und an den nahegelegenen Wohnsitz fahren, könnte eine starre Begrenzung der Pause auf 30 Minuten zu knapp sein. Arbeitnehmer hingegen sollten auch berücksichtigen, dass die Pausen so gewählt sind, dass Kunden jederzeit einen Ansprechpartner telefonisch erreichen können.

 

Vorbereitung ist alles

Firmenchefs müssen das Arbeitszeitgesetz nicht auswendig kennen, sind jedoch gut beraten, die grundsätzlichen Gegebenheiten zu kennen und gegebenenfalls mit einem spezialisierten Anwalt zu besprechen, bevor sie das Thema mit ihren Beschäftigten angehen. Weitere Themen, die immer wieder zu Verwirrungen und Diskussionen führen, sind Lärm- Bildschirm-, Hitze- und Raucherpausen.

Interessant ist übrigens auch das Thema Versicherungsschutz. Verlässt ein Arbeitnehmer beispielsweise zum Mittagessen das Betriebsgelände, genießt er in dieser Zeit nicht mehr den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

04.05.2020

Johannes Muck

Johannes ist bei TOPIX für die Online-Themen Website, Blog, Newsletter und SEA/SEO zuständig. Vor TOPIX betreute er bei einem Industrie-Unternehmen die Website und das CRM-System.

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